Für einen Ratenkredit müssen Sie volljährig sein und ein regelmäßiges Einkommen haben. Am liebsten sehen Banken ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, aber auch Beamte und Rentner bekommen Ratenkredite. Zwangsvollstreckung, Haftbefehl oder eine laufende Insolvenz schließen einen Kredit praktisch aus.
Den Verwendungszweck fragen Banken meist nur bei zweckgebundenen Krediten ab, etwa beim Autokredit. Genau hin schauen sie dagegen bei der SCHUFA: Offene Negativeinträge wegen unbezahlter Rechnungen führen bei den meisten Banken zur Ablehnung. Dazu kommt der SCHUFA-Score, ein statistischer Bonitätswert, den die SCHUFA aus Ihren gespeicherten Daten zum Zahlungsverhalten berechnet. Je besser der Score, desto niedriger in der Regel Ihr Zins.
Wenn die klassische Bank Sie ablehnt, hilft oft nur der Weg über einen Privatkredit oder einen Kredit ohne SCHUFA. Für kurzfristige Engpässe über ein paar hundert Euro passt eher ein Mikrokredit mit 30 bis 90 Tagen Laufzeit.





