Bei einem Umzug kommen in der Regel hohe Kosten zusammen: Umzugsunternehmen oder Leihwagen, Renovierung, Handwerker, vielleicht neue Möbel, dazu oft ein oder zwei Monate doppelte Mietzahlungen und natürlich die Mietkaution der neuen Wohnung. Die alte Kaution hilft dabei meist nicht weiter: Der bisherige Vermieter darf sich nach dem Ende des Mietverhältnisses etwa sechs Monate Überlegungsfrist für die Rückzahlung lassen und Teile der Kaution einbehalten, falls noch Betriebskosten oder Nebenkostennachzahlungen offen sind.
Gleichzeitig ist die neue Mietsicherheit zum Beginn des Mietverhältnisses fällig, gesetzlich erlaubt sind bis zu drei Nettokaltmonatsmieten (§ 551 BGB). Bei 900 Euro Kaltmiete stehen also schnell 2.700 Euro im Raum. Wer diese Zahlung nicht aus Rücklagen stemmen kann, hat zwei bewährte Wege, die Mietkaution zu finanzieren: den Kautionskredit und die Mietkautionsbürgschaft. Beide überbrücken finanzielle Engpässe in der Umzugsphase, mildern die finanzielle Belastung und machen die Kautionssumme schnell verfügbar, funktionieren aber grundlegend verschieden. Die Kaution selbst sichert den Vermieter übrigens gegen offene Mietzahlungen und Schäden an der Wohnung ab, zurückgezahlt wird sie erst nach dem Ende des Mietverhältnisses.