1. Bürge oder zweiter Kreditnehmer
Das wirkt am stärksten: Eine Person mit geregeltem Einkommen und guter Bonität bürgt für
die Rückzahlung oder unterschreibt als zweiter Kreditnehmer mit. Für die Bank sinkt das
Ausfallrisiko, und die Konditionen werden besser. Der Bürge haftet allerdings in voller
Höhe, wenn Sie nicht zahlen. Bürgen sollte deshalb nur, wer die Rate notfalls selbst
tragen kann.
2. Kredit von Privatpersonen
Beim Kredit von privat
über einen Kreditmarktplatz wie Auxmoney kommt das Geld heute überwiegend von
institutionellen Anlegern, den Vertrag schließen Sie mit einer Partnerbank. Auxmoney
bewertet die Bonität anhand vieler Faktoren, nicht nur über den Job. Ganz ohne Einkommen
geht es aber auch dort nicht, Auxmoney verlangt mindestens 600 Euro im Monat, und die
Summen beginnen bei 1.000 Euro. Alternativ kommt ein privates Darlehen aus Familie oder
Freundeskreis infrage, am besten mit schriftlichem Vertrag über Zins, Laufzeit und
Rückzahlung.
3. Sicherheiten beleihen: Pfandkredit und Policendarlehen
Wertgegenstände können Sie beleihen statt verkaufen. Im Leihhaus bekommen Sie gegen
Schmuck, Uhren oder Elektronik sofort Bargeld, ganz ohne SCHUFA und Einkommensnachweis.
Lösen Sie das Pfand nicht aus, ist nur der Gegenstand weg, weitere Schulden entstehen
nicht. Eine kapitalbildende Lebensversicherung lässt sich per Policendarlehen beleihen,
und ein abbezahltes Auto kann bei manchen Kreditgebern als Sicherheit dienen.
4. Laufenden Kredit anpassen statt neu verschulden
Haben Sie den Kredit aufgenommen, bevor Sie arbeitslos wurden, klappt eine Umschuldung
meist nicht, weil die neue Bank wieder Ihr Einkommen prüft. Sprechen Sie stattdessen früh
mit Ihrer Bank über eine Ratenpause oder eine längere Laufzeit mit niedrigerer Rate. Eine bestehende Restschuldversicherung
mit Arbeitslosigkeitsbaustein kann die Raten zeitweise übernehmen; prüfen Sie die
Bedingungen im Kreditvertrag.