1. Bürge oder zweiter Kreditnehmer
Der wirksamste Hebel: Eine Person mit geregeltem Einkommen und guter Bonität bürgt
für die Rückzahlung oder unterschreibt den Kreditvertrag als zweiter Kreditnehmer mit.
Für die Bank sinkt das Ausfallrisiko, die Konditionen werden besser. Wichtig für beide
Seiten: Der Bürge haftet in voller Höhe, wenn der Kreditnehmer nicht zahlt. Eine
Bürgschaft sollte deshalb nur übernehmen, wer die monatliche Rate notfalls selbst
tragen kann.
2. Kredit von Privatpersonen
Beim Kredit von privat
finanzieren private Anleger statt einer Bank. Plattformen wie Auxmoney bewerten die
Bonität anhand vieler Faktoren, nicht nur anhand des Beschäftigungsstatus. Auch hier
gilt: Ganz ohne Einkommen geht es nicht, aber ALG I plus geordnete Finanzen können
für kleine Beträge reichen. Alternativ kommt ein privates Darlehen aus Familie oder
Freundeskreis infrage, am besten mit schriftlichem Vertrag über Zins, Laufzeit und
Rückzahlung.
3. Sicherheiten beleihen: Pfandkredit und Policendarlehen
Wer Wertgegenstände besitzt, kann sie beleihen statt zu verkaufen. Im Leihhaus gibt es
gegen Schmuck, Uhren oder Elektronik sofort Bargeld, ganz ohne SCHUFA und
Einkommensnachweis; wird der Pfandkredit nicht ausgelöst, ist nur der Gegenstand weg,
weitere Schulden entstehen nicht. Eine kapitalbildende Lebensversicherung lässt sich
per Policendarlehen beleihen, ein abbezahltes Auto dient bei Anbietern wie Maxda als
Sicherheit für die Kreditvergabe.
4. Laufenden Kredit anpassen statt neu verschulden
Wurde der Kredit aufgenommen, bevor die Arbeitslosigkeit eintrat, ist eine Umschuldung
in einen neuen, günstigeren Kredit meist nicht möglich, weil die Einkommensprüfung
erneut ansteht. Sprechen Sie stattdessen früh mit Ihrer Bank über Ratenpausen oder eine
längere Laufzeit mit niedrigerer monatlicher Rate. Eine bestehende Restschuldversicherung
mit Arbeitslosigkeitsbaustein kann die Raten zeitweise übernehmen; prüfen Sie die
Bedingungen im Kreditvertrag.